Das Design von Sinterteilen sollte auf einer Reihe von formbezogenen Empfehlungenberuhen, die sich nach der Kompaktierbarkeit des Werkstücks und der Minimierung der Fertigungskosten richten.
Alles in allem beruhen die Empfehlungen bezüglich der Formen auf 5 wichtigen Bedingungen:

1. Robuste Werkzeuge
Die Form des Werkstücks muss so konzipiert sein, dass die zum Kompaktieren eingesetzten Werkzeuge robust sind und beim Betrieb nicht beschädigt werden. Dabei sind die folgenden grundlegenden Konzepte zu berücksichtigen:
– Zu vermeiden sind senkrecht zur Pressrichtung angeordnete Zylinderformen.
– Nicht zu empfehlen sind spitz zulaufende tangentiale Übergänge am Werkzeug und an der Vorderseite angeordnete Formen mit sehr dünnen Querschnitten (Messerspitze).
– Spitzen mit sehr dünner Wandstärke (< 1,5 mm) und steile Einsenkungen mit dünnem Querschnitt sind ebenfalls zu vermeiden.
– Abgeraten wird zudem von Frontalbohrungen mit einem Durchmesser unter 1,5 mm und von sehr kleinen Sacklöchern.
– Die Kanten der Vorderseite sollten Abschrägungen mit ebener Endfläche und / oder mit zylindrischen Flächen in einer Höhe von 0,5 mm aufweisen.

2. Ausformbarkeit
Die Geometrie des Werkstücks muss so konzipiert sein, dass das Werkstück aus dem Kompaktier- und/oder Kalibrierwerkzeug leicht ausgeformt werden kann. Dabei sind die folgenden grundlegenden Konzepte zu berücksichtigen:
– Zu vermeiden sind Formen, die das Ausfromen des Werkstücks aus der Pressform verhindern, wie seitlich angeordnete Schlitze oder Bohrungen, Querschnittsänderungen mit nicht progressivem Durchmesser, Rändelungen usw.
– Es empfehlen sich Ausformschrägen über 7 º, die in bestimmten Fällen auch kleiner sein können.

3. Mindestwandstärke
Die Wandstärke des zu füllenden Hohlraums des Kompaktierwerkzeugs muss ausreichend groß sein, damit die Pulverpartikel in ihn eindringen und ihn wirksam ausfüllen können.
Im Allgemeinen sind Mindestwandstärken von mehr als 1,5 mm erforderlich; in bestimmten Fällen sind auch Wandstärken bis 0,8 mm durchführbar.

4. Integrität des kompaktierten Werkstücks
Das kompaktierte Werkstück muss über eine ausreichende mechanische Festigkeit verfügen, damit es im Laufe des Verfahrens gehandhabt werden kann, ohne dass seine Integrität beeinträchtigt wird, und um interne Schädigungen infolge der Entformung oder Handhabung zu vermeiden. Dabei sind die folgenden grundlegenden Konzepte zu berücksichtigen:
– Es sollte mit Mindestwandstärken von mehr als 1,5 mm gearbeitet werden; in bestimmten Fällen sind auch Wandstärken bis 0,8 mm durchführbar.
– Bünde müssen eine Mindeststärke von mehr als 2 mm aufweisen, können jedoch in bestimmten Fällen dünner ausgeführt sein. Das Verhältnis zwischen Stärke und Breite des Bundes darf nicht größer als 1:5 sein.
– Das Außenprofil des Werkzeugs sollte an allen Winkeländerungen über Radien verfügen, und Formen mit scharfkantigen Ausläufern sind zu vermeiden.
– Es sollte versucht werden, die Kanten an der Vorderseite mit Abschrägungen ebener Fläche zu versehen.

5. Zahnräder
Zahnräder unterliegen ebenfalls den obenstehenden Konzeptionsempfehlungen. Zusätzlich sind jedoch folgende Kriterien zu berücksichtigen:
– Der Schrägungswinkel von Schrägverzahnungen muss unter 30º liegen.
– Der Radius von Zahn und Zahnlücke muss größer als 0,25 mm sein.
– Der Modul muss mindestens 0,5 betragen, obgleich in bestimmten Fällen auch 0,25 machbar sind.